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PEPROTECH GmbH VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. GRUNDLAGE DES VERKAUFS

1.1 Sämtliche Produkte der Verkäuferin werden zu den nachfolgenden Bedingungen erworben. Diese Bedingungen bilden die vollständige Vereinbarung zwischen:
(a) der PeproTech GmbH („Verkäuferin“); und
(b) der Person (den Personen), die Produkte der Verkäuferin kauft (kaufen) („Käufer“).

1.2 Diese Bedingungen dürfen in keiner Weise aufgehoben oder verändert werden. Weitere ausdrückliche Bedingungen in mündlicher oder schriftlicher Form werden nicht in den Vertrag aufgenommen.

 

2. BESTELLUNGEN UND VERTRAGSGESTALTUNG

2.1 Sämtliche Angebote erfolgen unverbindlich und vorbehaltlich vorheriger Verkäufe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Die Annahme von Bestellungen erfolgt mittels schriftlicher Auftragsbestätigung oder Ausstellung einer Rechnung.
2.3 Die jeweiligen Bedingungen der Verkäuferin gelten als durch den Käufer akzeptiert, wenn dieser eine Bestellung aufgibt, andernfalls spätestens mit Annahme der Waren.
2.4 Der Käufer ist gegenüber der Verkäuferin dafür verantwortlich, die Richtigkeit sämtlicher vom Käufer aufgegebener Bestellungen sicherzustellen.
2.5 Ohne Einschränkung der gesetzlichen Rechte zur Rückgabe von Produkten kann der Käufer auf eigene Kosten Produkte an die Verkäuferin zurückgeben, sofern der Käufer die Produkte innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Lieferdatum gemäß Ziffer 5.1 zurückgibt, vorbehaltlich der Erfüllung folgender Bedingungen:
(a) Einholung der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin; und
(b) Zahlung von dreißig Prozent (30 %) des Listenpreises.

 

3. PRODUKTE

3.1 Sämtliche Produkte der Verkäuferin werden ausschließlich zu Forschungszwecken verkauft. Sie dürfen nicht an Menschen verabreicht bzw. in diagnostischen oder therapeutischen Verfahren verwendet werden.
3.2 Der Käufer der Produkte der Verkäuferin erklärt sich damit einverstanden, bei jeglicher Verwendung der Produkte der Verkäuferin die Bestimmungen nationaler, regionaler und kommunaler Gesetze, Vorschriften, Regelungen, Verordnungen und Anordnungen einzuhalten.
3.3 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Produkte der Verkäuferin nicht an Dritte weiterzuveräußern.
3.4 Die Verkäuferin kann Bestellungen des Käufers nachträglich ablehnen, wenn sie nach Entgegennahme solcher Bestellungen feststellt, dass der Käufer gegen diese Ziffer 3 verstößt.

 

4. PREIS DER PRODUKTE

4.1 Der Preis der Produkte entspricht dem von der Verkäuferin angegebenen Preis bzw., sofern kein Preis angegeben wurde, dem Preis, der zum Datum der Bestellung des Käufers in der von der Verkäuferin veröffentlichten aktuellen Preisliste aufgeführt ist. Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer wird separat in Rechnung gestellt.
4.2 Kosten für gegebenenfalls anfallende Zölle, Steuern, Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben sind vom Käufer zu tragen.

 

5. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

5.1 Die Verkäuferin liefert die Produkte an die Anschrift des Käufers.
5.2 Preise gelten und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer ab Werk (ex works London) im Sinne der Incoterms 2010, EXW, über.
5.3 Lieferdaten sind unverbindlich, sofern dies nicht im Einzelfall vereinbart wurde.

 

6. PFLICHT ZUR BEGUTACHTUNG UND ANZEIGE

Der Käufer zeigt der Käuferin etwaige Mängel unverzüglich innerhalb von sieben (7) Tagen ab Lieferdatum bzw., sofern der Mangel oder Defekt bei zumutbarer Prüfung nicht erkennbar war, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Entdeckung des Mangels oder Defekts, schriftlich an, und zwar unter Angabe von Gründen, Rechnungsnummer, Bestellnummer und Chargennummer. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Zeigt der Käufer Mängel nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums (spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen) an, hat er in Bezug auf das mangelhafte Produkt keinerlei Ansprüche mehr.

 

7. ZAHLUNG

7.1 Der Käufer hat den Preis der Produkte innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Datum der Rechnung der Verkäuferin zu zahlen. Die Zahlung durch den Käufer erfolgt per Banküberweisung auf das angegebene Konto der Verkäuferin. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
7.2 Versäumt es der Käufer, den Preis für die Produkte gemäß Ziffer 7.1. zu zahlen, ist die Verkäuferin berechtigt,
(a) dem Käufer auf den noch nicht gezahlten Preis Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen; und/oder
(b) weitere Lieferungen an den Käufer vollständig oder vorübergehend zu verweigern, bis eine Zahlung erfolgt ist.
7.3 Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Unbeschadet eines früheren Gefahrenübergangs verbleibt das Eigentum an den Produkten bei der Verkäuferin und geht erst dann auf den Käufer über, wenn die Verkäuferin den gesamten Preis der Produkte erhalten hat.

 

9. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG

9.1 Die Verkäuferin gewährleistet gegenüber dem Käufer, dass die Produkte frei von wesentlichen Mängeln verkauft werden. Zu Zwecken dieser Gewährleistung gilt ein Produkt als „frei von wesentlichen Mängeln“, wenn es
(a) den Inhalten des entsprechenden Datenblatts (CoA) der Verkäuferin entspricht; oder
(b) für die jeweilige, im entsprechenden Vertrag festgelegte Verwendung; oder
(c) sofern eine solche Verwendung nicht festgelegt ist, für seine gewöhnliche Verwendung,
geeignet ist und seine Qualität dem entspricht, was ein Käufer in derselben Branche wie der Käufer nach vernünftigem Ermessen erwarten kann.
9.2 Setzt der Käufer die Verkäuferin schriftlich über mangelhafte Ware in Kenntnis, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 437 BGB, sofern in den vorliegenden Bedingungen nichts anders festgelegt ist.
9.3 Nach einer Mitteilung gemäß vorstehender Ziffer 9.2 kann die Verkäuferin nach eigenem Ermessen mangelhafte Ware instandsetzen oder austauschen („Nacherfüllung“). Scheitert eine Nacherfüllung, kann der Käufer von der betroffenen Bestellung zurücktreten. Zur Klarstellung: Dem Käufer ist es nicht gestattet, den Kaufpreis der betroffenen Bestellung zu mindern.
9.4 Versäumt es der Käufer, die Produkte gemäß Ziffer 6 zu begutachten und die Verkäuferin rechtzeitig über einen Mangel in Kenntnis zu setzen, ist eine Haftung der Verkäuferin für den jeweiligen Mangel ausgeschlossen.
9.5 Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Lieferdatum des Produkts. Dies gilt nicht bei
(a) arglistig verschwiegenen Mängeln, oder
(b) Wirkungen, für die hinsichtlich der Beschaffenheit des Produkts oder Werks eine Garantie übernommen wurde.
Im Falle von Schadensersatzansprüchen gilt dies außerdem nicht bei
(a) Verletzung von Leib und Leben,
(b) Vorsatz, oder
(c) grober Fahrlässigkeit der leitenden Angestellten oder Geschäftsführern der Verkäuferin.
9.6 Weitere Mängelansprüche gleich welcher Art sind, vorbehaltlich etwaiger beschränkter Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10, ausgeschlossen. Diese Gewährleistung gilt nicht für Produkte, die nach der Lieferung von anderen Mitarbeitern als den Mitarbeitern der Verkäuferin in irgendeiner Weise verändert oder gehandhabt wurden, bzw. für Produkte, die nach der Lieferung auf eine den in der Produktdokumentation enthaltenen Anweisungen zuwiderlaufenden Weise gehandhabt wurden.

 

10. HAFTUNG

10.1 Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung der Verkäuferin gegenüber dem Käufer in Zusammenhang mit vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit von leitenden Angestellten oder Geschäftsführern der Verkäuferin ein oder schließt eine solche Haftung aus. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur für
(a) Schäden aus der Verletzung von Leib und Leben; oder
(b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies umfasst wesentliche Verpflichtungen, auf die sich der Käufer im Allgemeinen bei Vertragsabschluss verlässt und verlassen kann.
10.2 Im Fall von Ziffer 10.1(b). ist die Haftung der Verkäuferin auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin verursacht wurden.
10.3 In dem in Absatz 10.1(b) genannten Fall verjähren Schadenersatzansprüche zwei (2) Jahre nach
(a) dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist; und
(b) dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer von dem Anspruch Kenntnis erlangt hat.
Für Mängelansprüche gilt die Verjährungsfrist nach Ziffer 9.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht,
(a) sofern die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen hat,
(b) sofern die Verkäuferin eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts bzw. Werks übernommen hat; oder
(c) bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Käufers gegen leitende Angestellte, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
10.6 Die Verkäuferin ist nicht für Patentverletzungen oder sonstige Verstöße gegen Rechte an geistigem Eigentum durch den Käufer verantwortlich, zu denen es bei Verwendung der veräußerten Produkte kommen kann, wenn (i) der Käufer die veräußerten Produkten für einen anderen Zweck einsetzt, oder (ii) die veräußerten Produkte mit anderen Materialien kombiniert oder in diese integriert werden, und ein solcher Zweck oder eine solche Kombination/Integration nicht dem von der Verkäuferin vorgesehenen Zweck entspricht, oder (iii) wenn die veräußerten Produkte in einem Prozess verwendet werden, der durch geistiges Eigentum (insbesondere Patenten) eines Dritten geschützt ist.

 

11. RECHTE DER VERKÄUFERIN

11.1 Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, den Vertrieb von Produkten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Käufer einzustellen. Des Weiteren behält sich die Verkäuferin das Recht vor, Produktbeschreibungen bzw. Rezepturen jederzeit vor Annahme einer Bestellung zu ändern.
11.2 Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, Rechte, die ihr aufgrund ihres Produktverkaufs gegebenenfalls zustehen, ohne Zustimmung und unter jeglichen Umständen ganz oder teilweise an Personen, Partnerschaften, Unternehmen, Gesellschaften, Regierungsbehörden oder staatliche Stellen abzutreten.

 

12. VOLLSTÄNDIGKEIT DES VERTRAGS

Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen der Verkäuferin und dem Käufer dar und ersetzen alle vorherigen, zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen.

 

13. GERICHTSSTAND

Nach diesen Bedingungen geschlossene Verträge unterliegen deutschem Recht und sind dementsprechend auszulegen. Der Käufer erklärt sich einverstanden, sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Hamburg, Deutschland, zu unterwerfen.

 

14. ALLGEMEINES

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen durch eine zuständige Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder undurchsetzbar befunden werden, bleiben die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen sowie der restliche Teil der betroffenen Bestimmung davon unberührt.
14.2 Verweise in diesen Bedingungen auf eine gesetzliche Bestimmung sind als Verweise auf die jeweils gültige ergänzte, neu erlassene oder erweiterte Fassung dieser Bestimmung auszulegen.
14.3 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der besseren Lesbarkeit und haben keinerlei Einfluss auf ihre Auslegung.

 

Kontakt

PeproTech GmbH
Winterhuder Marktpl. 6/7A
22299 Hamburg

Tel.: 040 . 73435-7770
Fax.: 040 . 73435-7779

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